Die nationale Strategie orientiert sich an der IKZM-Empfehlung der EU und berücksichtigt zugleich die spezifischen Gegebenheiten und Zielsetzungen in Deutschland. Sie geht davon aus, dass die in Deutschland vorhandenen Planungsinstrumente eine gute Plattform für die Implementation des IKZM bilden. Die nationale Strategie bezieht ausdrücklich diese vorhandenen Instrumente mit ein.
Die Strategie eines „Integrierten Küstenzonenmanagements“ (IKZM) formuliert auf der EU-Empfehlung basierende IKZM-Grundsätze, beschreibt und analysiert die ökologische, wirtschaftliche, soziale und rechtliche Situation im Küstenbereich und formuliert auf dieser Grundlage Schritte, um den IKZM-Prozess und damit die Verwirklichung der IKZM-Grundsätze zu unterstützen.
Die Entstehung ist bereits Teil des IKZM-Prozesses. Sie schließt an umfangreiche (Vor-)Arbeiten verschiedener Beteiligter an, bindet die relevanten Akteure in einem begleitenden Arbeitskreis ein und wurde auf einer Tagung vorgestellt und diskutiert. Dabei sind die unterschiedlichen Sichtweisen verschiedener Akteure und die Notwendigkeit einer offenen Kommunikation bereits deutlich geworden und haben die Strategie geprägt.
Die Analyse der Situation an der Küste zeigt, dass durch das aktuelle rechtliche Instrumentarium bereits wesentliche Teile der IKZM-Grundsätze realisiert sind. Die IKZM-Strategie regt eine Reihe von weiteren Anpassungen des rechtlichen Steuerungsinstrumentariums an und will den IKZM-Prozess durch die Schaffung der Voraussetzungen zur Fortführung des Dialogprozesses fördern. In Projekten zur Beschreibung der besten Vorgehensweise („best practice“-Projekten) sollen weitere Erfahrungen auf verschiedenen Ebenen entstehen.
IKZM soll als Leitbild alle relevanten Bereiche durchdringen. Deshalb werden alle Akteure zur unbürokratischen Umsetzung beitragen. Dabei müssen sich von unten nach oben („bottom up“) und von oben nach unten („top down“) gerichtete Prozesse ergänzen, da für unterschiedliche Problemlagen und Herausforderungen unterschiedliche Ansätze adäquat sind.
Folgende Grundsätze sind dabei maßgebend: