Schleswig-Holstein
ist aufgrund seiner Lage zwischen zwei Meeren prädestiniert, bei der
Umsetzung der IKZM-Grundsätze eine führende Rolle zu übernehmen.
Angesichts der bereits bestehenden Planungsdichte soll die Umsetzung des IKZM
durch die Optimierung bestehender Planungs- und Entscheidungsstrukturen verwirklicht
werden. Ziel muss es daher sein, vorhandene Planungsabläufe zu vernetzen
und im Hinblick auf die IKZM-Grundsätze zu verbessern. Außerdem
ist es notwendig, Planungen von Land- und Meeresbereich besser miteinander
zu verzahnen.
Mit dem „Rahmenkonzept Integriertes Küstenzonenmanagement in Schleswig-Holstein“ (Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.) (2003), PDF-Datei, 556 KB) zeigt die Landesregierung die Möglichkeiten und Chancen des IKZM für Schleswig-Holstein auf. Das Rahmenkonzept ist das Ergebnis der Arbeiten eines Interministeriellen Arbeitskreises (IMAK). Die Federführung lag beim Ministerium für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus (MLR), in dem zur Bearbeitung eine abteilungsübergreifende Projektgruppe eingerichtet wurde.
Die verfolgten Ziele des regionalen IKZM-Prozesses beinhalten:
Die Formulierung von Leitlinien für die Entwicklung der Küstenzonen ist nach den Empfehlungen der EU (PDF-Datei, 22 KB) eine wichtige Voraussetzung für die Implementierung des IKZM. In dem IMAK wurde folgender Vorschlag für solche Leitlinien erarbeitet:
Hofstede, J. & B. Probst (2002): Integriertes Küstenschutzmanagement in Schleswig-Holstein (PDF-Datei, 228 KB)
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.)(2004): Veranstaltung: IKZM in Schleswig-Holstein - Standortbestimmung und Ausblick (PDF-Datei, 910 KB)